Warunki świadczenia usług
1) Allgemeines
1.1) MONA LUXWARE KG, Südallee 92 in D-40593
Düsseldorf erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich unter Geltung der nachstehenden
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen
abweichende Einkaufs- und/oder
Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der
Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich
zugestimmt.
1.2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle
Bestellungen / Aufträge jeglicher Form
ausschließlich für Gewerbetreibende. Sie gelten
zudem für Bestellungen per B2B-Portal.
1.3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2) Preise und Zahlungsbedingungen
2.1) Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind
freibleibend. Sie schließen Versandkosten, Zoll und
Mehrwertsteuer nicht ein.
2.2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise auch
nach Abschluss des Vertrages entsprechend zu
erhöhen, beispielsweise bei
Materialpreissteigerungen.
2.3) Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind – soweit nichts anderes
vereinbart wurde - ohne Abzug netto
innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf
der 14 Tagen befindet sich der Besteller in
Zahlungsverzug. Bei Erstbestellung ist
Vorkasse zu leisten. Sind in Rechnungen
oder Aufträgen andere
Zahlungsbedingungen vereinbart so gelten
die dort vereinbarten.
Zahlungsverzug:
Zahlt der Besteller nicht rechtzeitig,
behalten wir uns das Recht vor, alle
zukünftigen Bestellungen des Bestellers nur
nach Vorkasse i.H.v. 100 % abzurechnen.
Bereits vereinbarte Zahlungsbedingungen
können geändert werden.
2.4) Dem Kunden ist es nicht gestattet aufzurechnen.
2.5) Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5%
p. a. über dem jeweiligen deutschen Basiszinssatz
zu fordern.
2.6) Bei Fehlschlagen, Rückbuchung oder
Fehlerhaften Lastschriftmandaten von
Lastschrifteinzügen durch den Besteller werden
diesem 10,00 EUR Entgelt pro Einzug in
Rechnung gestellt.
3) Lieferung, Gefahrübergang, Lieferzeit und
Warenrücksendungen
3.1) Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers und
berechnet sich nach Gewicht der Sendung sowie
Umfang der Verpackung. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware bei der Versendung trägt der Besteller.
Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen
vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei
Frankolieferungen.
3.2) Wir bemühen uns Lieferungen des Bestellers
schnellstmöglich zu versenden, können dies jedoch
nicht garantieren. Die durchschnittliche
unverbindliche Lieferzeit kann 15-30 Werktage
betragen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Folgende Ereignisse bewirken – soweit
leistungshemmend – eine angemessene
Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer
Gewalt, die erst nach Vertragsabschluss eintreten
oder uns bei Vertragsabschluss unverschuldet
unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluss
eintretende außergewöhnliche, für uns
unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen
Verzugs und/oder Nichterfüllung aufgrund Verzugs
bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 6.1 dieser
Bedingungen.
3.3) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen
berechtigt.
3.4) Warenrücksendungen sind ausschließlich
vorher mit uns abzusprechen. Die Kosten der
Transportversicherung und die Haftung trägt der
Besteller. Nicht abgesprochene Sendungen
werden nicht bearbeitet und auf Kosten des
Bestellers mit mind. 10,00 EUR zurück gesendet.
4) Zustandekommen, Widerrufsrecht, Rückstände
4.1) Der Kaufvertrag / Auftrag kommt durch Zusendung
einer Auftrags-/Bestellbestätigung durch MONA
LUXWARE per E-Mail oder per Post zustande.
Aufträge des Bestellers per Fax, E-Mail, Telefon und
vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter sind
verbindlich.
4.2) Ein Widerrufs-/-Rückgaberecht ist für
Geschäftskunden ausgeschlossen.
4.3) Sollten bestellte Waren nicht auf Lager sein, ist
MONA LUXWARE berechtigt diese Waren in den
Rückstand legen zu lassen und bei Verfügbarkeit
kostenpflichtig an den Besteller zu senden. Sind
diese Waren nicht mehr lieferbar, kann MONA
LUXWARE die Positionen stornieren.
5) Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
5.1) Mängel, Fehlmengen und sonstige Beanstandungen
sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 5 Tagen nach Ablieferung der Waren am
Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
5.2) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden
gegenüber nur – nach unserer Wahl – zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
5.3) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von
Mangelschäden und/oder Mangelfolgeschäden sind
ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur
ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch
Ansprüche aus außervertraglicher Haftung und
wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher
Nebenpflichten. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
greift nicht ein
1. wenn der von uns gelieferten Ware
zugesicherte Eigenschaften fehlen. Für
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MONA LUXWARE KG – Stand 01/2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen MONA LUXWARE KG – Südallee 92 – D-40593 Düsseldorf Seite 2 von 3
Schäden die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, kommen wir aber
nur auf, wenn die Zusicherung den
Kunden gerade gegen einen
Mangelfolgeschaden dieser Art
absichern sollte;
2. wenn einer der Fälle vorliegt, bei denen
nach Ziffer 6 dieser Bedingungen
gehaftet wird.
6) Sonstige Schadensersatzansprüche
6.1) Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden
irgendwelcher Art sind – ohne Rücksicht auf ihre
Rechtsnatur – ausgeschlossen. Dies betrifft auch
Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus
Verletzung von Pflichten bei
den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung
von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht :
1. soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Geschäftsführung oder
leitender Angestellten beruht;
2. außerdem bei jeder schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten; hierbei haften wir
aber nur auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens;
3. außerhalb des Bereichs wesentlicher
Vertragspflichten auch bei grobem Verschulden
einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, wir
könnten uns kraft Handelsbrauchs davon
freizeichnen; der Höhe nach beschränkt sich unsere
Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens.
6.2) Die Regelung gemäß Absatz 6.1 gilt nicht, soweit
nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der
gelieferten Sache verschuldensunabhängig für Tod,
Körper- und Gesundheitsschäden oder Schäden an
überwiegend privat genutzten Sachen gehaftet wird.
7) Eigentumsvorbehalt
7.1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher aus unserer
Geschäftsverbindung herrührender – auch künftiger
– Forderungen einschließlich aller
Nebenforderungen unser Eigentum. Dies gilt auch
dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns
erbrachte Warenlieferungen beglichen ist.
7.2) Bei laufender Rechnung gilt unser nach
vorstehender Bestimmung ausbedungenes
Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer
Saldoforderung.
7.3) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auf seine
Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische
Erpressung, Feuer, Gebäudezerfall und
Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle
sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche
hinsichtlich der Ware schon jetzt sicherungshalber
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
7.4) Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen oder
Beschlagnahme) auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen
Forderungen hat der Besteller unverzüglich unter
Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner
hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter
Überlassung der für eine Intervention erforderlichen
Unterlagen (z. B. Abschrift des Pfändungsprotokolls)
zu unterrichten.
7.5) Der Kunde verpflichtet sich dazu, unsere
Originaletiketten bis zum Weiterverkauf an der Ware
zu belassen oder bei Verwendung eigener Etiketten
durch geeignete Kennzeichnung die Ware als aus
unseren Lieferungen stammend auszuweisen.
7.6) Bei Zahlungsverzug und sonstigen vertragswidrigem
Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Ware
auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder
Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden
gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von
Eigentumsvorbehaltsrechten sowie eine etwaige
Pfändung unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt weitere
Lieferungen einzustellen.
8) Rechte bei Vermögensverschlechterung –
Gutschriftserstellung
8.1) Bei nach Vertragsabschluss, z. B. durch
Wechselproteste oder
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetretener
wesentlicher Vermögensverschlechterung des
Kunden, sind wir – unbeschadet aller sonstigen
Rechte – zu folgenden Maßnahmen befugt. Das
Recht der Vorfälligkeitsstellung in Abschnitt b) steht
uns ferner schon dann zu, wenn der Kunde mit
mindestens 25% seiner Gesamtverbindlichkeiten
(einredefreie Hauptforderungen) länger als 2 Monate
in Zahlungsverzug geraten ist.
1. Soweit wir unsere Lieferungen noch nicht
erbracht haben, sind wir bezüglich dieser
Verträge zum Rücktritt berechtigt, wenn der
Kunde innerhalb einer von uns gesetzten
angemessenen Frist keine ausreichende
Sicherheit geleistet oder seine Gegenleistung
nicht erbracht hat.
2. Soweit wir unsere Lieferungen schon erbracht
haben, können wir daraus resultierende noch
nicht fällige Forderungen einschließlich solcher,
für die Wechsel oder Schecks hingegeben
wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen.
8.2) Bei endgültigen freiwilligen Warenrücknahmen
wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des
Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns
Abschläge vor entsprechend:
1. dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt
der Rückgabe (z. B. wegen Kosten
gegebenenfalls erforderlicher
Auffrischungsarbeiten; wegen
Neuetikettierungskosten bei vom Kunden
entfernten oder während der Lagerzeit
beschädigten und unansehnlich gewordenen
Originaletiketten);
2. einer in der Zeit zwischen Lieferung und
Rücknahme eingetretenen Wertminderung
infolge modischer Überalterung oder
technischer Weiterentwicklung;
3. einem im Vergleich zum Rechnungstag
gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich ist der
Kurs des Tages, an dem die Vorbehaltsware
wieder in unseren Besitz gelangt, sofern dieser
nicht über dem Goldkurs des Rechnungsdatums
liegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen MONA LUXWARE KG – Südallee 92 – D-40593 Düsseldorf Seite 3 von 3
9) Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu
verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen. Hier beachten Sie
bitte unsere aktuelle Datenschutzerklärung auf unserer
Homepage: http://mona-luxware.de/datenschutz/
10) Gerichtsstand, Recht, Salvatorische Klausel
10.1) Gerichtsstand ist Düsseldorf – Deutschland, alle
Verträge unterliegen deutschem Recht. Das
internationale Kaufrecht findet keine Anwendung.
10.2) Abnehmer aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei
innergemeinschaftlichem Erwerb ab dem 1.1.1993
zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns
möglicherweise entsteht:
1. aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst
aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des
Kunden über seine für die Besteuerung
maßgeblichen Verhältnisse (z. B. hinsichtlich der
„Erwerbsschwelle“ oder bei Angabe falscher
Indentifikationsnummer).
2. Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss
des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile
ausschließlich dem deutschen Recht.
10.3) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der
Bedingungen im Übrigen davon unberührt. Die
unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu
ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien
mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.
11) Urheberrecht / Bildrechte
11.1) Dem Besteller ist es untersagt ohne vorherige
schriftliche Zustimmung Logos, Warenbilder,
Werbebilder der durch MONA LUXWARE
angebotenen Eigenmarken, Lizenzmarken und
Waren zu verwenden, zu veröffentlichen oder zu
verbreiten. Dies gilt auch für das eigene
Ladengeschäft, Printmedien, digitale Medien,
Online-Auftritte und den Verkauf in Online-Shops
und auf Online-Marktplätzen.
11.2) Bei Verstößen werden Schadensersatzforderungen
erhoben.
12) Änderungsvorbehalt
Die MONA LUXWARE KG ist zur einseitigen
Änderung der AGBs berechtigt. Dem Kunden wird
jede Änderung schriftlich per E-Mail mitgeteilt unter
der Prämisse, dass die geplante Änderung zum
Vertragsbestandteil wird, wenn nicht binnen 4
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung vom
Kunden in Schrift-oder Textform widersprochen wird.
-Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.-
1.1) MONA LUXWARE KG, Südallee 92 in D-40593
Düsseldorf erbringt alle Lieferungen und Leistungen
ausschließlich unter Geltung der nachstehenden
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen
abweichende Einkaufs- und/oder
Zahlungsbedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten der Geltung der
Bedingungen des Kunden im Einzelfall schriftlich
zugestimmt.
1.2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle
Bestellungen / Aufträge jeglicher Form
ausschließlich für Gewerbetreibende. Sie gelten
zudem für Bestellungen per B2B-Portal.
1.3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
2) Preise und Zahlungsbedingungen
2.1) Die in unseren Angeboten angegebenen Preise sind
freibleibend. Sie schließen Versandkosten, Zoll und
Mehrwertsteuer nicht ein.
2.2) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise auch
nach Abschluss des Vertrages entsprechend zu
erhöhen, beispielsweise bei
Materialpreissteigerungen.
2.3) Zahlungsbedingungen:
Rechnungen sind – soweit nichts anderes
vereinbart wurde - ohne Abzug netto
innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum zu zahlen. Nach Ablauf
der 14 Tagen befindet sich der Besteller in
Zahlungsverzug. Bei Erstbestellung ist
Vorkasse zu leisten. Sind in Rechnungen
oder Aufträgen andere
Zahlungsbedingungen vereinbart so gelten
die dort vereinbarten.
Zahlungsverzug:
Zahlt der Besteller nicht rechtzeitig,
behalten wir uns das Recht vor, alle
zukünftigen Bestellungen des Bestellers nur
nach Vorkasse i.H.v. 100 % abzurechnen.
Bereits vereinbarte Zahlungsbedingungen
können geändert werden.
2.4) Dem Kunden ist es nicht gestattet aufzurechnen.
2.5) Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 5%
p. a. über dem jeweiligen deutschen Basiszinssatz
zu fordern.
2.6) Bei Fehlschlagen, Rückbuchung oder
Fehlerhaften Lastschriftmandaten von
Lastschrifteinzügen durch den Besteller werden
diesem 10,00 EUR Entgelt pro Einzug in
Rechnung gestellt.
3) Lieferung, Gefahrübergang, Lieferzeit und
Warenrücksendungen
3.1) Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Bestellers und
berechnet sich nach Gewicht der Sendung sowie
Umfang der Verpackung. Die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware bei der Versendung trägt der Besteller.
Dies gilt auch bei Versendung der Ware an einen
vom Kunden bestimmten Empfänger sowie bei
Frankolieferungen.
3.2) Wir bemühen uns Lieferungen des Bestellers
schnellstmöglich zu versenden, können dies jedoch
nicht garantieren. Die durchschnittliche
unverbindliche Lieferzeit kann 15-30 Werktage
betragen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Folgende Ereignisse bewirken – soweit
leistungshemmend – eine angemessene
Verlängerung der Lieferfrist: Umstände höherer
Gewalt, die erst nach Vertragsabschluss eintreten
oder uns bei Vertragsabschluss unverschuldet
unbekannt sind; sonstige nach Vertragsabschluss
eintretende außergewöhnliche, für uns
unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen
Verzugs und/oder Nichterfüllung aufgrund Verzugs
bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 6.1 dieser
Bedingungen.
3.3) Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen
berechtigt.
3.4) Warenrücksendungen sind ausschließlich
vorher mit uns abzusprechen. Die Kosten der
Transportversicherung und die Haftung trägt der
Besteller. Nicht abgesprochene Sendungen
werden nicht bearbeitet und auf Kosten des
Bestellers mit mind. 10,00 EUR zurück gesendet.
4) Zustandekommen, Widerrufsrecht, Rückstände
4.1) Der Kaufvertrag / Auftrag kommt durch Zusendung
einer Auftrags-/Bestellbestätigung durch MONA
LUXWARE per E-Mail oder per Post zustande.
Aufträge des Bestellers per Fax, E-Mail, Telefon und
vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter sind
verbindlich.
4.2) Ein Widerrufs-/-Rückgaberecht ist für
Geschäftskunden ausgeschlossen.
4.3) Sollten bestellte Waren nicht auf Lager sein, ist
MONA LUXWARE berechtigt diese Waren in den
Rückstand legen zu lassen und bei Verfügbarkeit
kostenpflichtig an den Besteller zu senden. Sind
diese Waren nicht mehr lieferbar, kann MONA
LUXWARE die Positionen stornieren.
5) Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
5.1) Mängel, Fehlmengen und sonstige Beanstandungen
sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 5 Tagen nach Ablieferung der Waren am
Bestimmungsort schriftlich anzuzeigen.
5.2) Bei berechtigten Mängelrügen sind wir dem Kunden
gegenüber nur – nach unserer Wahl – zur
Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet.
5.3) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von
Mangelschäden und/oder Mangelfolgeschäden sind
ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur
ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch
Ansprüche aus außervertraglicher Haftung und
wegen Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher
Nebenpflichten. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
greift nicht ein
1. wenn der von uns gelieferten Ware
zugesicherte Eigenschaften fehlen. Für
Allgemeine Geschäftsbedingungen
MONA LUXWARE KG – Stand 01/2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen MONA LUXWARE KG – Südallee 92 – D-40593 Düsseldorf Seite 2 von 3
Schäden die nicht am Liefergegenstand
selbst entstanden sind, kommen wir aber
nur auf, wenn die Zusicherung den
Kunden gerade gegen einen
Mangelfolgeschaden dieser Art
absichern sollte;
2. wenn einer der Fälle vorliegt, bei denen
nach Ziffer 6 dieser Bedingungen
gehaftet wird.
6) Sonstige Schadensersatzansprüche
6.1) Alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden
irgendwelcher Art sind – ohne Rücksicht auf ihre
Rechtsnatur – ausgeschlossen. Dies betrifft auch
Ansprüche aus außervertraglicher Haftung, aus
Verletzung von Pflichten bei
den Vertragsverhandlungen sowie aus Verletzung
von vertraglichen oder gesetzlichen Nebenpflichten.
Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht :
1. soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Geschäftsführung oder
leitender Angestellten beruht;
2. außerdem bei jeder schuldhaften Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten; hierbei haften wir
aber nur auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens;
3. außerhalb des Bereichs wesentlicher
Vertragspflichten auch bei grobem Verschulden
einfacher Erfüllungsgehilfen, es sei denn, wir
könnten uns kraft Handelsbrauchs davon
freizeichnen; der Höhe nach beschränkt sich unsere
Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren
Schadens.
6.2) Die Regelung gemäß Absatz 6.1 gilt nicht, soweit
nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der
gelieferten Sache verschuldensunabhängig für Tod,
Körper- und Gesundheitsschäden oder Schäden an
überwiegend privat genutzten Sachen gehaftet wird.
7) Eigentumsvorbehalt
7.1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher aus unserer
Geschäftsverbindung herrührender – auch künftiger
– Forderungen einschließlich aller
Nebenforderungen unser Eigentum. Dies gilt auch
dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte von uns
erbrachte Warenlieferungen beglichen ist.
7.2) Bei laufender Rechnung gilt unser nach
vorstehender Bestimmung ausbedungenes
Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer
Saldoforderung.
7.3) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auf seine
Kosten zu unseren Gunsten ausreichend gegen
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische
Erpressung, Feuer, Gebäudezerfall und
Wasserschaden zu versichern. Der Kunde tritt alle
sich hieraus ergebenden Versicherungsansprüche
hinsichtlich der Ware schon jetzt sicherungshalber
an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
7.4) Zugriffen Dritter (z. B. Pfändungen oder
Beschlagnahme) auf die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware oder auf die an uns abgetretenen
Forderungen hat der Besteller unverzüglich unter
Hinweis auf unsere Rechte zu widersprechen. Ferner
hat er uns sofort von diesen Zugriffen schriftlich unter
Überlassung der für eine Intervention erforderlichen
Unterlagen (z. B. Abschrift des Pfändungsprotokolls)
zu unterrichten.
7.5) Der Kunde verpflichtet sich dazu, unsere
Originaletiketten bis zum Weiterverkauf an der Ware
zu belassen oder bei Verwendung eigener Etiketten
durch geeignete Kennzeichnung die Ware als aus
unseren Lieferungen stammend auszuweisen.
7.6) Bei Zahlungsverzug und sonstigen vertragswidrigem
Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Ware
auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen oder
Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden
gegen Dritte zu verlangen. Die Geltendmachung von
Eigentumsvorbehaltsrechten sowie eine etwaige
Pfändung unserer Ware durch uns selbst gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt weitere
Lieferungen einzustellen.
8) Rechte bei Vermögensverschlechterung –
Gutschriftserstellung
8.1) Bei nach Vertragsabschluss, z. B. durch
Wechselproteste oder
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingetretener
wesentlicher Vermögensverschlechterung des
Kunden, sind wir – unbeschadet aller sonstigen
Rechte – zu folgenden Maßnahmen befugt. Das
Recht der Vorfälligkeitsstellung in Abschnitt b) steht
uns ferner schon dann zu, wenn der Kunde mit
mindestens 25% seiner Gesamtverbindlichkeiten
(einredefreie Hauptforderungen) länger als 2 Monate
in Zahlungsverzug geraten ist.
1. Soweit wir unsere Lieferungen noch nicht
erbracht haben, sind wir bezüglich dieser
Verträge zum Rücktritt berechtigt, wenn der
Kunde innerhalb einer von uns gesetzten
angemessenen Frist keine ausreichende
Sicherheit geleistet oder seine Gegenleistung
nicht erbracht hat.
2. Soweit wir unsere Lieferungen schon erbracht
haben, können wir daraus resultierende noch
nicht fällige Forderungen einschließlich solcher,
für die Wechsel oder Schecks hingegeben
wurden, mit sofortiger Wirkung fällig stellen.
8.2) Bei endgültigen freiwilligen Warenrücknahmen
wegen Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz des
Kunden erfolgt Gutschrift. Hierbei behalten wir uns
Abschläge vor entsprechend:
1. dem äußeren Zustand der Ware zum Zeitpunkt
der Rückgabe (z. B. wegen Kosten
gegebenenfalls erforderlicher
Auffrischungsarbeiten; wegen
Neuetikettierungskosten bei vom Kunden
entfernten oder während der Lagerzeit
beschädigten und unansehnlich gewordenen
Originaletiketten);
2. einer in der Zeit zwischen Lieferung und
Rücknahme eingetretenen Wertminderung
infolge modischer Überalterung oder
technischer Weiterentwicklung;
3. einem im Vergleich zum Rechnungstag
gesunkenen Edelmetallkurs. Maßgeblich ist der
Kurs des Tages, an dem die Vorbehaltsware
wieder in unseren Besitz gelangt, sofern dieser
nicht über dem Goldkurs des Rechnungsdatums
liegt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen MONA LUXWARE KG – Südallee 92 – D-40593 Düsseldorf Seite 3 von 3
9) Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden betreffenden Daten im Sinne des BDSG zu
verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen. Hier beachten Sie
bitte unsere aktuelle Datenschutzerklärung auf unserer
Homepage: http://mona-luxware.de/datenschutz/
10) Gerichtsstand, Recht, Salvatorische Klausel
10.1) Gerichtsstand ist Düsseldorf – Deutschland, alle
Verträge unterliegen deutschem Recht. Das
internationale Kaufrecht findet keine Anwendung.
10.2) Abnehmer aus EG-Mitgliedsstaaten sind uns bei
innergemeinschaftlichem Erwerb ab dem 1.1.1993
zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der uns
möglicherweise entsteht:
1. aufgrund von Steuervergehen des Kunden selbst
aufgrund falscher oder unterlassener Auskünfte des
Kunden über seine für die Besteuerung
maßgeblichen Verhältnisse (z. B. hinsichtlich der
„Erwerbsschwelle“ oder bei Angabe falscher
Indentifikationsnummer).
2. Das Vertragsverhältnis unterliegt unter Ausschluss
des UN-Kaufrechtsübereinkommens für beide Teile
ausschließlich dem deutschen Recht.
10.3) Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen
unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der
Bedingungen im Übrigen davon unberührt. Die
unwirksame Klausel ist durch eine Bestimmung zu
ersetzen, die dem in rechtlich zulässiger Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt, was die Parteien
mit der unwirksamen Vereinbarung bezweckt haben.
11) Urheberrecht / Bildrechte
11.1) Dem Besteller ist es untersagt ohne vorherige
schriftliche Zustimmung Logos, Warenbilder,
Werbebilder der durch MONA LUXWARE
angebotenen Eigenmarken, Lizenzmarken und
Waren zu verwenden, zu veröffentlichen oder zu
verbreiten. Dies gilt auch für das eigene
Ladengeschäft, Printmedien, digitale Medien,
Online-Auftritte und den Verkauf in Online-Shops
und auf Online-Marktplätzen.
11.2) Bei Verstößen werden Schadensersatzforderungen
erhoben.
12) Änderungsvorbehalt
Die MONA LUXWARE KG ist zur einseitigen
Änderung der AGBs berechtigt. Dem Kunden wird
jede Änderung schriftlich per E-Mail mitgeteilt unter
der Prämisse, dass die geplante Änderung zum
Vertragsbestandteil wird, wenn nicht binnen 4
Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung vom
Kunden in Schrift-oder Textform widersprochen wird.
-Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.-
